Was ist SENT? Grundlegende Informationen über das elektronische Transportüberwachungssystem

SENT (System zur elektronischen Überwachung des Verkehrs) ist ein IKT-System von der Nationalen Steuerverwaltung verwaltet, die dazu dient Überwachung des Transports ausgewählter Waren und des Umlaufs von Heizöl im Hoheitsgebiet Polens. Es ermöglicht die Erhebung und Verarbeitung von Daten über die Beförderung sogenannter sensibler Güter, die einer strengen Überwachung unterliegen wegen des erhöhten Risikos von Steuerbetrug.

Mit der Einführung der SENT in Polen sollte das Steuersystem gestrafft, der graue Markt beseitigt, Raum für legale Geschäftstätigkeiten geschaffen und Abkehr von der Kontrolle der Transportdokumentation hin zur Echtzeit-Transportkontrolle. Die Regeln für den Betrieb des SENT-Systems und die Pflichten der am Handel und Transport sensibler Güter Beteiligten sind im Gesetz vom 9. März 2017 über das Überwachungssystem für den Straßen- und Schienengüterverkehr und den Handel mit Heizstoffen enthalten.

 

Wie funktioniert das SENT-System?

Das Wesentliche des SENT-Systems ist GPS-Überwachung, das die genaue Ortung von Fahrzeugen, die sensible Güter transportieren, und die Verfolgung der von ihnen zurückgelegten Strecke ermöglicht. Daher kann jede Straßen- und Schienentransportmittel, die sensible Güter befördern, müssen mit einem Geolokalisierer ausgestattet sein, das aktuelle Daten über den Standort des Fahrzeugs (geografische Koordinaten), das Datum und die Uhrzeit der Erfassung der Koordinaten, die Geschwindigkeit und den Azimut übermittelt. Der Geolokalisierer sollte während des Transports immer aktiv sein – der Fahrer ist verpflichtet, es vor Beginn des Transports in Betrieb zu nehmen und erst nach der Auslieferung der Ware abzuschalten an den Empfänger oder nach Verlassen des polnischen Hoheitsgebiets.

Der Straßen- und Schienentransport von sensiblen Gütern auf polnischem Hoheitsgebiet wird in SENT überwacht., also:

  • Transporte, die im polnischen Hoheitsgebiet beginnen und enden,
  • Transporte, die auf dem Gebiet Polens beginnen und auf dem Gebiet eines anderen Landes enden,
  • Transporte, die auf dem Gebiet eines anderen Landes beginnen und auf dem Gebiet Polens enden,
  • Transittransporte, die nicht im polnischen Hoheitsgebiet beginnen oder enden.

Jede der Wagen ist mit einer individuellen Referenznummer gekennzeichnet, Dabei handelt es sich um einen eindeutigen Code, der die Identifizierung der beförderten Güter und die Kontrolle des gesamten Transports ermöglicht. Um ihn zu erhalten, müssen der Absender, der Empfänger oder der Beförderer eine Sendung im SENT-System über die PUESC-Plattform anmelden (Fiscal–Celar Electronic Services Platform). Nach Erhalt des Codes ist die betreffende Stelle verpflichtet, ihn an die anderen an der Beförderung von Waren beteiligten Stellen weiterzugeben. Dann der Transporteur ergänzt die SENT-Meldung um die Fahrzeugdaten (z. B. amtliches Kennzeichen) und die Daten der Beförderung und gibt die Referenznummer an den Fahrer weiter, der die Dienstleistung erbringt.

Die Referenznummer ist 10 Tage lang ab dem Tag der Aufgabe gültig. Dauert die Beförderung länger, so ist nach Ablauf der 10-Tage-Frist eine neue Anmeldung abzugeben und eine neue Referenznummer zu erhalten. Wenn die Referenznummer während der Beförderung abläuft, kann die Anmeldung sowohl vom Absender als auch vom Empfänger oder vom Beförderer der Waren abgegeben werden.

 

Wer ist verpflichtet, Transporte im SENT zu melden?

Je nachdem, wo die Beförderung beginnt und endet, kann die Verpflichtung zur Anmeldung in SENT beim Beförderungsunternehmen (Transporteur) oder bei der Stelle liegen, die die sensiblen Güter versendet oder empfängt.

  • Nationale Transporte benachrichtigt die Einrichtung Absender.
  • Ausfuhren aus Polen benachrichtigt die Einrichtung Absender.
  • Einfuhren nach Polen benachrichtigt die Einrichtung Wareneingang.
  • Transitwagen müssen vom Beförderer angemeldet werden.

Die Meldung muss vor Beginn des Transports auf polnischem Hoheitsgebiet erfolgen und im Falle eines Transports, der im Ausland beginnt, – vor der Einfahrt des Fahrzeugs nach Polen.

 

Welche Waren fallen unter die SENT?

Nur die Waren, die in der Verordnung des Finanzministers vom 25. April 2022 über die Beförderung von Waren, die unter das Überwachungssystem für den Straßen- und Schienengüterverkehr und den Handel mit Heizstoffen fallen (GBl. 2024, Pos. 1218, in geänderter Fassung), sind im SENT meldepflichtig. Diese sind Produkte, bei denen Verstöße gegen die Mehrwertsteuer und die Verbrauchssteuer möglich sind.

Zu dieser Gruppe gehören unter anderem (ab dem 1. Januar 2026):

  • Tabakerzeugnisse (z. B. Tabak, Zigaretten, Zigarren, E-Liquids) und Zigarettenpapier,
  • alkoholische Erzeugnisse (z. B. Ethylalkohol, Methylalkohol und ethylalkoholhaltige Erzeugnisse),
  • Brennstoffe (z. B. Kohle, Briketts und dergleichen, Koks und Halbkoks, Erdöl und Mineralöle, Propan, Butan und Propan-Butan, Biokraftstoffe),
  • Präparate zur Schmierung und Klopffestigkeit,
  • bestimmte Chemikalien (z. B. Polycarbonsäuren),
  • ausgewählte Lebensmittel und Getreidearten (Geflügelfleisch, Vogeleier, natürlicher Honig, Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Weizen, Mais, Raps, Apfelsaftkonzentrat),
  • Speisefette (z. B. Margarine, Öl, Soja-, Palm-, Raps-, Kokos-, Erdnuss-, Sonnenblumen-, Saflor- und Baumwollsamenöl),
  • Sondermüll (einige Abfälle der Gruppe 8).

Ein detaillierter Katalog der sensiblen Waren, die der Überwachung im SENT unterliegen, sowie die Mengen der beförderten meldepflichtigen Waren finden sich in der Verordnung des Finanzministers vom 25. April 2022 über Waren, deren Beförderung unter das System zur Überwachung des Straßen- und Schienengüterverkehrs und des Handels mit Heizstoffen fällt (konsolidierter Text: Dz.U.2024.1157 t.j., in geänderter Fassung).

Darüber hinaus wird im SENT-System die Beförderung von Arzneimitteln, Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke und Medizinprodukten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie nicht verfügbar sind, überwacht wird im Hoheitsgebiet der Republik Polen, deren Liste regelmäßig aktualisiert und in den folgenden Ausgaben veröffentlicht wird Bekanntmachungen des Gesundheitsministers.

Ab 17. März 2026. zum Katalog der sensiblen Güter, die unter SENT fallen, gehören Kleidung und Schuhwerk die von den Codes abgedeckt werden:

  • 61 KN – Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken, wenn das Bruttogewicht einer Sendung von Waren dieses Kapitels 10 kg übersteigt,
  • 62 KN – Bekleidung und Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken, wenn das Bruttogewicht einer Sendung von Waren dieses Kapitels 10 kg übersteigt,
  • KN 6309 00 00 – gebrauchte Kleidung und andere gebrauchte Gegenstände, wenn das Bruttogewicht der Sendung von Waren dieses Codes 10 kg übersteigt,
  • 64 KN – Schuhe, ausgenommen KN-Position 6406 (Teile von Schuhen), wenn eine Warensendung dieses Kapitels mehr als 20 Stück Schuhe enthält (d.h. 10 Paar Schuhe oder z.B. 20 rechte Schuhe),
  • 61 oder 62 der KN (Bekleidung und Bekleidungszubehör, andere als aus Gewirken oder Gestricken) oder Kapitel 64 der KN (Schuhe), ausgenommen KN-Position 6406 (Teile von Schuhen), wenn das Bruttogewicht der Sendung, die Waren aus zwei oder mehr dieser Kapitel enthält, 10 kg überschreitet.

 

Abfall in SENT

Ab dem 12. Januar 2024. die Beförderung bestimmter gefährlicher Abfälle unterliegt ebenfalls der Notifizierungspflicht im Rahmen des SENT-Systems, hauptsächlich Abfälle von Farben, Lösungsmitteln und Ölen. Gemäß den Vorschriften muss jeder Transport von Abfällen mit Codes in SENT gemeldet werden:

  • 08 01 11* – Abfälle von Farben und Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 13* – Schlämme aus der Entfernung von Farben und Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 15 – wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 17 – Abfälle aus der Entfernung von Farben und Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 19* – wässrige Suspensionen von Farben oder Lacken, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 01 21* – Entferner für Farben und Lacke,
  • 08 03 12 – Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 03 14 – Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 04 09 – Abfälle von Klebstoffen und Dichtungsmitteln, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 04 13* – hydratisierte Kleb- oder Dichtstoffschlämme, die organische Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
  • 08 04 15* – wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtungsmittel mit organischen Lösungsmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten.

ANMERKUNGEN: Die Notifizierungspflicht im SENT gilt nur für die Verbringung der oben genannten Abfälle mit einem Gewicht von 1000 kg oder 1000 l oder mehr. Kleinere Verbringungen sind von der Überwachung im SENT ausgenommen.

Im Rahmen des SENT werden auch die folgenden Bereiche überwacht Beförderung von Altölen. Eine solche Beförderung sollte jedes Mal in SENT angegeben werden, wenn die beförderte Ölmenge 500 l oder mehr oder 500 kg beträgt.

 

Wie erstelle ich eine Meldung im SENT?

Um einen Transport in SENT anzumelden, sind folgende Angaben erforderlich Registrierung auf der Plattform für elektronische Dienstleistungen im Bereich der Steuern–Cellectual (PUESC)) i Ausfüllen des entsprechenden Formulars die über das Benutzerkonto zugänglich sind.

  • Sender meldet eine in der Republik Polen beginnende Beförderung durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars der Reihe 100.
  • Empfänger eine Beförderung, die auf dem Gebiet der Republik Polen endet, durch Ausfüllen eines Vordrucks der Serie 200 anmeldet.
  • Träger eine Beförderung, die weder im Hoheitsgebiet der Republik Polen beginnt noch endet (Transit), durch Ausfüllen eines Vordrucks der Reihe 300 anmeldet.

In jedes Formular sind u. a. das vorgesehene Datum des Beginns der Beförderung, Angaben zum Absender und zum Empfänger (einschließlich ihrer Steueridentifikationsnummern/PESEL-Nummern), Angaben zu den beförderten Waren (Art, KN-Code, Menge, Bruttogewicht oder -volumen), die Anschrift des Verladeortes und zusätzliche Angaben je nach der Art der beförderten Waren einzutragen.

 

Antrag auf Abholung von SENT-Abfällen

Bei Interzero Wir bieten die professionelle Abholung und den Transport aller notifizierungspflichtigen Abfälle im SENT-System an. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Abfalllogistik, einschließlich des Transports von gefährlichen Abfällen. Außerdem verfügen wir über eine Fahrzeugflotte, die mit den in den Vorschriften geforderten Geolokalisatoren ausgestattet ist, die eine Echtzeitverfolgung der Route ermöglichen. Alle Fahrzeuge, die für den Transport von SENT-pflichtigen gefährlichen Abfällen eingesetzt werden, verfügen außerdem über gültige ADR-Fahrzeugbescheinigungen.

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