Was ist Elektroschrott und WEEE?

Elektroschrott ist definiert als Elektroaltgeräte, die nicht mehr verwendet werden können. Dazu gehören Geräte, die mit Strom oder Batterien und Akkumulatoren betrieben werden, aber auch Geräte, die elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder erzeugen, übertragen oder messen können. Elektroschrott wird auch als Elektroabfall, Elektroschrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder kurz als WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) bezeichnet.

Aufgrund des Gehalts an gefährlichen Stoffen (z. B. Quecksilber, Blei, FCKW, Asbest) wird der Großteil des Elektroschrotts als gefährlicher Abfall eingestuft.

Regeln für den Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Unternehmen

Obwohl nicht jedes Unternehmen Elektroschrott entsorgt, sollte jedes Unternehmen die Regeln für den Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten befolgen. Elektroschrott unterliegt der getrennten Sammlung und darf daher nicht mit anderen Fraktionen (z. B. gemischtem Abfall) vermischt werden. Alle Unternehmen sind verpflichtet, Elektrogeräte an ein Elektroschrottunternehmen abzugeben. Bei großen Mengen an Elektroschrott ist es vorteilhaft, die Abholung des Elektroschrotts zu beauftragen, z. B. in einem Lager oder auf dem Firmengelände. Eine solche Dienstleistung wird in der Regel von professionellen Elektroschrottsammlern oder Elektro- und Elektronikgeräteverwertungsorganisationen erbracht.

Gleichzeitig sollte man nicht zu lange warten, bevor man Elektroschrott aus dem Unternehmen abholt - Elektroschrott enthält in der Regel gefährliche Stoffe, die eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellen können. Außerdem müssen Genehmigungen eingeholt und geeignete Bedingungen für die Lagerung von Elektro- und Elektronikaltgeräten geschaffen werden. Unzureichende Lagerung von Elektroschrott, fehlende Sortierung und Vermischung mit anderen Abfallfraktionen sind Gründe für die Verhängung einer Geldstrafe gegen den Unternehmer.

Klassifizierung und Beispiele von Elektroschrott

Aus der Sicht der Unternehmen, die Elektroschrott und Elektro- und Elektronik-Altgeräte verwalten, ist die durch das Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte eingeführte Unterteilung des Elektroschrotts von Bedeutung. Nach den Bestimmungen des Gesetzes werden Elektro- und Elektronikgeräte in sechs Gruppen unterteilt:

  1. Geräte, die nach dem Prinzip des Temperaturaustauschs arbeiten, z. B. Kühlschränke, Gefrierschränke, Klimaanlagen, Heizgeräte.
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2, z. B. Laptops, Tablets, Monitore, Fernsehgeräte.
  3. Lampen, einschließlich LEDs.
  4. Großgeräte, deren Außenabmessungen mehr als 50 cm betragen (ausgenommen Geräte der Gruppen 1-3), z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fotovoltaikanlagen.
  5. Kleingeräte, deren Außenmaße 50 cm nicht überschreiten (ausgenommen Geräte der Gruppen 1-3 und 6), z. B. Küchenmaschinen, Bügeleisen, Staubsauger.
  6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte, deren Außenmaße 50 cm nicht überschreiten, z. B. Mobiltelefone, Desktop-Computer, Modems und Router.

Die einzelnen Gruppen von Elektroschrott wurden unter anderem nach der Methode und den Kosten ihrer Behandlung unterschieden. Dadurch wird vermieden, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die besondere Entsorgungstechniken erfordern, zusammen mit Elektroschrott, der leichter zu recyceln ist, eingestuft und behandelt werden.

Verwertung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von Elektroschrott - Pflichten der Betreiber

Die rechtlichen Verpflichtungen der Gerätehersteller beruhen auf der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie betreffen sowohl das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten als auch die anschließende Bewirtschaftung des anfallenden Elektroschrotts.

Eine der wichtigsten Umweltverpflichtungen von Unternehmen, die Geräte einführen, ist das Recycling und die Bewirtschaftung von Elektroschrott. Für jede Gruppe von Elektro- und Elektronikaltgeräten hat der Gesetzgeber Mindestwerte festgelegt:

Versammeln:

  1. nicht weniger als 65% durchschnittliches Jahresgewicht der in Verkehr gebrachten Geräte oder 85% Gewicht der im Inland anfallenden Altgeräte.

Rückgewinnung und Vorbereitung für Wiederverwendung und Recycling:

  1. für Altgeräte der Gerätegruppen 1 und 4 gemäß der Definition in Anhang 1 des Gesetzes:
    • Verwertung - 85% Gewicht der Altgeräte und
    • Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling - 80% Masse der Altgeräte;
  2. für Altgeräte, die aus Geräten der Gerätegruppe 2 gemäß der Definition in Anhang 1 des Gesetzes stammen:
    • Verwertung - 80% Gewicht der Altgeräte und
    • Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling - 70% Masse der Altgeräte;
  3. für Altgeräte der Gerätegruppen 5 und 6 gemäß der Definition in Anhang 1 des Gesetzes:
    • Verwertung - 75% Gewicht der Altgeräte und
    • Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling - 55% nach Gewicht der Altgeräte;
  4. für Altgeräte, die aus Geräten der Gerätegruppe Nr. 3 nach Anhang 1 des Gesetzes - Recycling - stammen, in Höhe von 80% nach Gewicht dieser Altgeräte.

Wenn ein Unternehmen, das Geräte einführt, diese Werte nicht erreicht, wird eine Produktgebühr fällig.

Das Gesetz erlegt den Entsorgungsunternehmen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte noch weitere Verpflichtungen auf, wie z. B.:

  • Eintragung in die Datenbank für Produkte und Verpackungen und Abfallwirtschaft,
  • die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch Sammler und die Behandlung des gesammelten Elektroschrotts zu organisieren und zu finanzieren,
  • Führung von Aufzeichnungen, die auch Informationen über das Gewicht der in Verkehr gebrachten Geräte enthalten.

Alle diese Verpflichtungen können von den Unternehmen selbst erfüllt oder einer Rücknahmeorganisation für Elektro- und Elektronikgeräte übertragen werden.

Die spezifischen Verpflichtungen der Unternehmen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektroschrott und Elektro- und Elektronik-Altgeräten hängen von der Art der Tätigkeit ab, die sie ausüben. Sie werden durch das Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Gesetzblatt 2015, Punkt 1688) definiert, das mehrere Kategorien von Einrichtungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten unterscheidet:

  • Unternehmen, die die Geräte einführen,
  • Vertriebshändler und Bevollmächtigte,
  • Unternehmen für die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten,
  • Verwerter von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Unternehmen, die andere Verwertungsverfahren als das Recycling durchführen,
  • Organisationen zur Rückgewinnung von Elektro- und Elektronikgeräten.

BDO Aufzeichnungen über Elektroschrott und Elektro- und Elektronikaltgeräte

Jeder Unternehmer, der mit Elektroschrott umgeht, ist verpflichtet, sich bei der BDO registrieren zu lassen und anschließend Aufzeichnungen in Form einer Abfallinventarkarte (KEO) zu führen und jährlich Bericht zu erstatten. Abschnitt IV des Meldeformulars enthält Tabellen für Unternehmen, die Elektronikgeräte in Verkehr bringen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte sammeln, eine Umschlag- oder Recyclinganlage für Elektroschrott betreiben bzw. für Organisationen zur Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Hier erfahren Sie, wie Sie das BDO-Registrierungsformular korrekt ausfüllen.

Das grundlegende Dokument, das im BDO-System erzeugt wird, ist der Abfallübernahmeschein, der bei jeder Übergabe von Elektroschrott zur weiteren Entsorgung ausgestellt werden muss. Der elektronische Übernahmeschein enthält u.a. Informationen über:

  • das Gewicht des gespendeten Elektroschrotts,
  • Abfallcode,
  • Unternehmen: Transport und Sammlung von Elektroschrott
  • das Datum und die Uhrzeit der Anlieferung des Elektroschrotts.

Elektroschrott und Elektro- und Elektronikaltgeräte werden in der BDO unter den folgenden Codes erfasst:

Code Arten von Abfall
16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10* Ausrangierte Geräte, die PCB enthalten oder damit kontaminiert sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
16 02 11* Ausrangierte Geräte, die FCKW, HFCKW, HFKW enthalten
16 02 12* Ausrangierte Geräte, die freien Asbest enthalten
16 02 13* Ausrangierte Geräte, die gefährliche Bestandteile mit Ausnahme derjenigen enthalten, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 14 Ausrangierte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
16 02 15* Gefährliche Komponenten oder Teile, die aus Altgeräten entfernt wurden
16 02 16 Ausrangierte Bauteile aus ausrangierten Geräten mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23* FCKW-haltige Geräte
20 01 35* Ausrangierte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen und gefährliche Bauteile enthalten
20 01 36 Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
* Gefährliche Abfälle.

Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Sammlungsmanagement in der Interzero Waste Platform

Die Erfassung von Elektroschrott ist eine zeitraubende und mühsame Aufgabe für jedes Unternehmen, das Elektroschrott verwaltet. Mit der Interzero Waste Platform können die Prozesse der Abfalllogistik und des Elektroschrottmanagements optimiert werden. POI ist ein digitales Tool für das umfassende Management des Abfallmanagements eines Unternehmens, das zusätzlich in das BDO-System integriert ist. Mit der Plattform ist es nicht mehr notwendig, sich in das staatliche System einzuloggen - alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Elektroschrottnachweisen und der jährlichen Berichtspflicht können im Plattform-Panel erledigt werden.

Die Digital Waste Platform Ihres Unternehmens ist:

  • freundliche Anmeldung ohne die Notwendigkeit einer vertrauenswürdigen Profilauthentifizierung,
  • automatische Ausstellung, Korrektur und Validierung von KPOs,
  • automatische Erstellung von KEO-Datensätzen,
  • Maximierung der Gewinne aus dem Verkauf von Rohstoffen,
  • die Möglichkeit, die Abholung von Elektroschrott zu planen und Transporte mit einem Klick zu bestellen,
  • einfache und schnelle Erstellung von Berichten auf der Grundlage von Daten aus BDO und anderen in POI eingegebenen Umweltinformationen des Unternehmens,
  • die Fähigkeit, Kosten und Einnahmen für die Entsorgung von Elektroschrott und anderen Abfallfraktionen kontinuierlich zu überwachen,
  • Fernzugriff auf alle Unternehmensdaten, ohne dass eine separate Software installiert werden muss.

Je nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens bietet die Interzero Waste Platform auch andere Funktionen, die die Erfassung und Verwaltung der Verwertungslogistik erleichtern. Sie können diese während einer kostenlosen Testphase von bis zu drei Monaten und unter Anleitung eines Interzero-Experten ausprobieren, der Sie bei der Implementierung von POI in Ihrem Unternehmen unterstützt.

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